Wolf-Dieter W.

Pädophilen-Fall Wolf-Dieter W.

Pädophiler Priester: Die Kirche schaute weg

Der Kleriker wirkte Ende der 80er-Jahre auch im Bistum Limburg. Ausgerechnet ein Fall aus dieser Zeit brachte das kirchenrechtliche Verfahren ins Rollen. Endlich schafft es die Kirche, sich klar zu distanzieren.

Von Johannes Laubach und Stefan Röttel

 

Seinen Opfern möge es eine späte Genugtuung sein, hofft die katholische Kirche. „Die Diözese Würzburg bedauert zutiefst das schwere Leid, das durch den Priester Opfern und deren Familien widerfahren ist. Sie verurteilt auf das Schärfste das Verhalten des Priesters.“ 17 Jahre sind seit den letzten aktenkundig gewordenen Taten von Wolfdieter W. vergangen. Gestern hat Papst Franziskus ihn seiner priesterlichen Rechte und Pflichten enthoben.

Eine echte Entschuldigung – Fehlanzeige. Das Versagen der eigenen Institution, in deren Gewand sich der von drei ordentlichen deutschen Gerichten wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher in mehreren Fällen schuldig gesprochene Wolfdieter W. (75) über Jahrzehnte fast unbehelligt sündigen konnte, verschweigt sie. Dafür stellt sie klar, dass gegen die päpstliche Entscheidung keine Berufung möglich sei. Thema abgehakt?

Eine Spur des Missbrauchs

Wolfdieter W. ist heute 75 Jahre alt und lebt im Ruhestand, in den ihn die Kirche nach dem zweiten Schuldspruch geschickt hatte, als sie nicht mehr anders konnte. 2001 war das. Die Öffentlichkeit wehrte sich vehement, diesen Priester vom Würzburger Bischof erneut vorgesetzt zu bekommen. W. hatte bereits eine ganze Spur des Missbrauchs durch deutsche Bistümer von Würzburg in den Westerwald über Frankfurt zurück nach Bamberg und Ebersburg bei Coburg gelegt. Auch Wolfdieter W., der bis zuletzt von seiner Unschuld überzeugt war, weigerte sich, in eine Registratur verschoben zu werden.

Ausgerechnet das Bistum Limburg spielt bei der kirchenrechtlichen Sanktionierung nun eine zentrale Rolle. Die Limburger hatten Anfang dieses Jahres bei der Kongregation für Glaubenslehre im Vatikan Anzeige erstattet, nachdem ein neuer Fall aus dem Jahr 1990 offenbar wurde. Vor staatlichen Gerichten wäre die Sache schon verjährt gewesen, kirchenrechtlich jedoch nicht. Auch im Bistum Würzburg sollen sich, so die Mitteilung, drei weitere Missbrauchsopfer gemeldet haben.

Der „Spiegel“ hat den Weg des Wolfdieter W. durch die deutschen Bistümer 2009 mit einer großen Recherche rekonstruiert. Der am 26. Februar 1940 im Sudetenland geborene W. wurde nach seinem Theologiestudium 1966 in Würzburg zum Priester geweiht. 1986 tauchen in Miltenberg bereits erste Gerüchte auf. W. soll mehrere Kinder geküsst und ihnen in die Hose gefasst haben. W. verzichtet daraufhin auf die Priesterstelle und wird ein Jahr später in einem ersten Strafverfahren vor dem Amtsgericht Obernburg wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Missbrauch Schutzbefohlener schuldig gesprochen. Das Urteil damals: 10 500 Mark Geldstrafe.

Wolfdieter W. kämpft um seinen Ruf und erreicht 1987 vor dem Landgericht Aschaffenburg gegen eine Geldbuße die Einstellung des Berufungsverfahrens. Damit gilt er weder als schuldig noch als freigesprochen. Er wird wieder Priester. 1986 – und hier kommt Limburg ins Spiel – tritt er in der Gemeinde Ransbach-Baumbach im Westerwald seinen Dienst an. Wieder berichten nach kurzer Zeit Messdiener von sexuellen Übergriffen. Laut „Spiegel“ gab W. damals schon gegenüber der Kirche zu, dass er „Kinder streichelt, weil er sie gernhat“.

Bistum nicht informiert

Der damalige Generalvikar Raban Tilmann verzichtete jedoch auf ein Disziplinarverfahren und sorgte auch nicht dafür, dass W. aus dem Verkehr gezogen wurde. Stattdessen versetzte er ihn wieder mal – jetzt als Seelsorger – in ein Frankfurter Krankenhaus. Offenbar ohne die Verantwortlichen zu warnen, übergibt Limburg den Seelsorger dann 1992 ins Bistum Bamberg.

Der „Spiegel“ zitiert Tilmanns Kollegen Alois Albrecht, der sich „ein Stück weit reingelegt“ weil „nicht umfassend informiert“ fühlte, obwohl der Personalabteilung die „Tragweite der Vergehen“ bekannt gewesen sei. Albrecht setzt Wolfdieter W. als Pfarrer in Ebersdorf (Erzbistum Bamberg) ein. 1998 kommt es zum Eklat, als zu Beginn des Ostergottesdienstes ein Vater in der Kirche aufsteht und den Pfarrer beschuldigt, sich an seinem Sohn vergangen zu haben.

Im Jahr 2000 steht Wolfdieter W. wieder vor Gericht, diesmal in Coburg und vor dem Landgericht. Er soll zwei Kinder am nackten Gesäß gestreichelt ein drittes am Po und an den Genitalien betastet haben, um sich sexuell zu erregen, heißt es im Urteil. W. bekommt zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern in sieben Fällen. Außerdem 12 000 Mark Entschädigung an die Opfer.

Öffentlicher Widerstand

Wieder versucht W. sich zu wehren. Er kann keinen Missbrauch erkennen, spricht lediglich von väterlicher Zuneigung und sagt, dass der Po für ihn nicht zum Sexualbereich gehöre. In all der Zeit erhält er Zuspruch: Die ersten 8000 Mark Geldbuße seien von gutgläubigen Katholiken für ihn bezahlt worden. Die 12 000 Mark aus dem zweiten Urteil habe, so berichtet der „Spiegel“, die gesetzliche Unfallversicherung für ihn übernommen. Die Tat war ja in der Schule passiert. W. fühlt sich als Opfer, zieht bis zum Bundesgerichtshof. Der bestätigt 2001 das Urteil.

Die Kirche muss handeln. Verschiedene Versuche des Bistums Würzburg, Pfarrer W. eine neue Aufgabe zu verschaffen, scheitern am öffentlichen Widerstand. Schließlich hat doch jemand ein Einsehen. Das Bistum versetzt ihn in den Ruhestand. Doch Wolfdieter W. ist überzeugt, dass ihm Unrecht getan wird. Er will die alten Urteile anfechten und schickt tatsächlich Detektive zu seinen früheren Opfern. Die sollen überzeugt werden, ihre Aussagen zu widerrufen.

Als die Sache öffentlich wird, reagiert die Kirche zum ersten Mal überhaupt empfindlich. Sie kürzt ihm die Pensionsbezüge um 20 Prozent. Sie verhängt für den Priester im Ruhestand ein Zelebrationsverbot, also ein Verbot, die Messe zu leiten. Eine klare Trennung ist das aber auch jetzt nicht.

Bis gestern noch war Wolfdieter W. bei der Kirche im Prinzip so etwas wie ein Beamter, dessen Pension aus der Emeritenanstalt des Bistums bestritten wird. Offiziell wird noch geprüft, wie die Kirche ihn nun bezahlen muss. Seine Pension beträgt 85 Prozent der Gehaltsstufe A14, wie sie auch bei Landesbeamten angelegt wird. Welche Entgeltgruppe hier greife, weiß der Würzburger Bistumssprecher Bernhard Schweßinger nicht zu sagen. Nur soviel: Ein pensionierter Priester erhält im Durchschnitt 3700 Euro brutto im Monat. Minus 20 Prozent hätte W. bisher also 3083 Euro im Monat gehabt. Wie es nun aber weitergeht – unklar. „Fest steht, dass unser Bischof nach wie vor eine karitative Fürsorgepflicht für ihn hat“, sagt der Sprecher. Nach Informationen dieser Zeitung wird der Fall für die Kirche teuer, weil auch rückwirkend Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Auch auf Wolfdieter W. kommen Kosten zu. Die Kirche wird die hinzugekommenen Opfer nach dem Papst-Spruch gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz entschädigen müssen. Schweßinger zufolge sind zwei Zahlungen bereits bewilligt, ein dritter Fall noch in der Abstimmung. „Das wären 5000 Euro pro Opfer zur Anerkennung des Leides.“

Von den Opfern oder ihren Angehörigen mochte sich gestern niemand äußern. Allerdings beschäftigt sich der Sozialarbeiter Johannes Heibel seit vielen Jahren mit Wolfdieter W., hat ihm auch ein Buch gewidmet („Der Pfarrer und die Detektive – Einblicke in die innerkirchlichen Abläufe bei sexuellem Missbrauch durch Kleriker“). Die Entscheidung des Papstes wertet er als „ein wichtiges Zeichen für die Opfer. Es ist für sie eine gewisse Erleichterung und Erlösung“.

Rom handelte zu spät

Für Heibel, der die Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ins Leben gerufen hat und als Vorsitzender führt, hat die Entscheidung Roms jedoch zu lange auf sich warten lassen. „W. hätte schon viel früher aus dem Klerikerstand entfernt werden müssen.“ Und es gebe leider weitere Fälle, die noch nicht entschieden seien, so Heibel weiter. Er führt das Beispiel eines Pfarrers aus der Diözese Aachen an, der zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden sei. Gegen das Urteil sei zwar Revision eingelegt worden, aber diese beziehe sich nicht auf die festgestellten Tatsachen des Prozesses. Auch dieser sei weiter im Klerikerstand.